Kostenerstattung

Schritt für Schritt Anleitung

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen, um ihr Recht auf Behandlung in Anspruch zu nehmen. 

 

Rechtliche Situation

Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, ist die Suche nach einem Therapieplatz leider häufig mühsam. Das liegt weniger an einem Mangel an approbierten Therapeuten, als an einer zu geringen Anzahl von sogenannten Kassensitzen, die von den Krankenkassen vergeben werden. Für den Fall eines solchen Systemversagens haben Sie als Patient:in nach § 13 Abs. 3 SGB V das Recht auf Erstattung der Kosten einer notwendigen Behandlungen durch Ihren Versicherer, bei Therapeut:innen mit identischer Qualifikation, die keinen Kassensitz innehaben. 

 

An diesem Recht hat sich - entgegen den Angaben mancher Krankenkassen-Sachbearbeiter:innen - auch nach dem 1.4.2017 nichts geändert. (Quelle) Eine Übersicht der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung DPtV finden Sie auf deren Seite in der Broschüre zum Thema Kostenerstattung. 


Hilfe bei Schwierigkeiten im Umgang mit Ihrer Krankenkasse finden Sie zum Beispiel hier: http://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen/



Patient:innen-Informationen zur Psychotherapie in Kostenerstattung für finden Sie ebenfalls in den offiziellen Flyern der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)