Das Wissen über die Existenz von ADHS in der Allgemeinbevölkerung hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Schwierigkeiten bei der Alltagsorganisation, Aufmerksamkeitslenkung oder Emotionsregulation, häufige motorische (oder später oft innere) Unruhe, stellen für Betroffene oft eine anhaltende Belastung dar. Erfolgt keine rechtzeitige Diagnostik und Unterstützung im Kindesalter kommen häufig langjährige (Selbst-) Kritik hinzu.
Die Behandlungsleitlinie für ADHS sieht eine Kombination aus Psychotherapie und medikamentöser Therapie als den Goldstandard vor. Je nach individueller Geschichte und Kontext kann eine ausschließlich therapeutische Unterstützung oder reine Medikation der das fehlende Puzzlestück sein. Voraussetzung für jede Behandlung ist eine gesicherte Diagnose.
Ich habe in meiner Praxis vielfach die Erfahrung gemacht, dass gerade im Erwachsenenalter schon die Diagnose selbst häufig ein wichtiger Schritt ist, um effektiver und vor allem fürsorglicher mit den eigenen Stärken und Schwächen umzugehen.
Für die Diagnostik werden 4 Sprechstunden geplant. Beachten Sie, dass die Kosten für eine Sprechstunde nicht im Kostenerstattungsverfahren übernommen werden. Klären Sie idealerweise vorher bei Ihrer Krankenkasse, welche Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten für die Sprechstunden vorliegen.
Ist die Frage über die Kostenübernahme geklärt, schicke ich Ihnen Fragebögen zu, die Sie zu Hause beantworten. Im Anschluss planen wir 2x 2 Doppelstunden in denen wir spezifische ADHS Interviews durchführen. Zum Abschluss erhalten Sie einen Befundbericht mit der abschließenden Diagnose.
Die Kosten meiner Arbeit richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den aktuell geltenden Abrechnungsempfehlungen und sind abhängig von den erbrachten Leistungen. In der Regel können Sie mit Kosten von 630€ bis 800€ rechnen je nach Umfang der notwendigen Differentialdiagnostik. Da es sich bei der ADHS um eine psychische Erkrankungen handelt, fällt deren Diagnostik unter §1 Abs.2 des PsychThG und wird deshalb in der Regel von Beihilfen und privaten Krankenversicherungen erstattet.
Versicherte der GKV können sich dafür entscheiden, die Kosten selbst zu tragen, da ich keinen sog. Kassensitz innehabe.
Weitere Informationen zu einzelnen Leistungen und den verschiedenen Kostenträgern finden Sie auf der Seite Kosten.
